Einstellung in einem Corona-Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der Walpurgisnacht 2020

In einem Verfahren gegen eine politische Aktivistin wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung kam es in der mündlichen Verhandlung am Amtsgericht Freiburg zu einer Einstellung des Verfahrens. Ausgangspunkt für die ergriffenen Maßnahmen der Polizei war der Vorwurf der Sachbeschädigung im Laufe der Walpurgisnacht 2020 (30. April auf 1. Mai) durch Bemalen von Straße und Hauswand mit Kreide. Weil man bei der gegen 22.30 Uhr vorgenommenen ID-Kontrolle und körperlicher Durchsuchung der vier angetroffenen Frauen* keine Kreide etc. aufgefunden hat, wurde auf den Vorwurf eines Verstoßes gegen die Corona-Verordnung umgestellt: Die Frauen* stammten aus zwei Haushalten. Zugelassen in der Öffentlichkeit ist der gemeinsame Aufenthalt von nur zwei Personen aus zwei verschiedenen Haushalten. Hier für war für jede der vier Frauen* ein hohes Bußgeld von € 500,- verhängt worden. Die Aktivistin legte dagegen Widerspruch ein.

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Rote Hilfe OG Freiburg verurteilt die Kriminalisierung eines freien Journalisten durch Basler Polizei und Justiz

Am 8. Juli 2019 blockierten Klimaaktivist*innen in Basel eine Filiale der Bank UBS. Sie protestierten mit der Aktion gegen die massiven Investitionen der UBS in klimaschädliche fossile Technologien und Industrien. Die Polizei räumte die Blockade nach rund 7 Stunden teils gewaltsam und nur mit kurzer Vorwarnung. 37 Aktivist*innen wurden in Gewahrsam genommen und bis zu 45 Std. festgehalten. Anschließend erhielten alle Aktivist*innen hohe Strafbefehle. Die Tatvorwürfe (Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Nötigung und Hausfriedensbruch) wurden relativ willkürlich erhoben. Gegen Personen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft wurde zudem ein einjähriges Einreiseverbote in die Schweiz verhängt. Ein Großteil legte Widerspruch gegen die Strafbefehle ein. Die entsprechenden Prozesse gegen 56 in Basel angeklagte Aktivist*innen laufen seit dem 5. Januar 2021; die Urteilsverkündung ist für den 22. Januar angekündigt.

Von den Strafbefehlen betroffen war auch ein freier Journalist, der für das Freiburger freie Radio „Radio Dreyeckland (RDL)“ über die Aktion berichtete. Auch er wurde im Rahmen der Räumung der Blockade einer polizeilichen Personenkontrolle unterzogen. In dieser gab er an in seiner Funktion als Journalist für Radio Dreyeckland vor Ort zu sein. Seine Personalien wurden trotzdem notiert.

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Prozessbericht: §114 Verfahren gegen Pius-Gegner

Am 09.12. wurde vor dem Amtsgericht Freiburg ein weiterer §114 Fall („tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“) verhandelt. Dabei soll der Beschuldigte während einer brutalen Räumung von Gegendemonstrant*innen einem Polizeibeamten in die Schutzpanzerung gegriffen und beleidigt haben. Die Staatsanwaltschaft versuchte ein weiteres Mal den neuen §114 dafür zu nutzen einen politischen Aktivisten zu einer hohen Geldstrafe (100 Tagessätze) zu verurteilen.

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Repression gegen antifaschistischen Protest in Weil am Rhein / Aufruf an Betroffene

Am 12. Dezember wollte die AfD eine Kundgebung in Lörrach abhalten. Aufgrund der starken antifaschistischen Mobilisierung aus Deutschland und der Schweiz wich sie kurzfristig nach Weil am Rhein aus. Aber auch hier war die extrem rechte Partei mit antifaschistischem Protest konfrontiert und musste recht bald ihre Kundgebung abbrechen.

Im Laufe der Proteste kesselte die Polizei einen Teil der anwesenden Antifaschist*innen und nahm sie kurzzeitig in Gewahrsam. Auf der Wache wurden sie einer Erkennungsdienstlichen (ED) Behandlung unterzogen. Angedroht wurden Verfahren u. a. wegen Widerstand & Beleidigung.

Absurderweise wird den von der Polizei auf engstem Raum eingekesselten Personen auch ein Verstoß gegen Corona-Verordnung (fehlender Mindestabstand) vorgeworfen.

Wir bitten alle Betroffenen per Mail (freiburg[at]rote-hilfe.de) Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir einen Überblick bekommen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Betroffenen Strafbefehle zugesendet bekommen. Wir empfehlen dringend unseren Flyer zu Strafbefehlen, sowie unsere allgemeine Broschüre „Was tun wenn‘s brennt“ zu lesen. Auch erinnern wir daran, dass auch Menschen aus Frankreich und der Schweiz, welche bei Aktionen in Deutschland Ärger mit der Justiz bekommen, von uns unterstützt werden.

Hingewiesen sei auch noch an unser Spendenkonto für antifaschistische Aktivist*innen:

Inhaber: Rote Hilfe OG Freiburg
IBAN: DE47 4306 0967 4007 2383 64
BIC: GENODEM1GLS
Spendenzweck: Antifa Freiburg und Suedbaden