Am 09.12. wurde vor dem Amtsgericht Freiburg ein weiterer §114 Fall („tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“) verhandelt. Dabei soll der Beschuldigte während einer brutalen Räumung von Gegendemonstrant*innen einem Polizeibeamten in die Schutzpanzerung gegriffen und beleidigt haben. Die Staatsanwaltschaft versuchte ein weiteres Mal den neuen §114 dafür zu nutzen einen politischen Aktivisten zu einer hohen Geldstrafe (100 Tagessätze) zu verurteilen.

Im April 2019 demonstrierte wie jedes Jahr die rechtsklerikale Piusbruderschaft in Freiburg. Dazu gab es wieder einen breiten antifaschistischen Gegenprotest und Versuche den Aufmarsch zu blockieren. Dabei kam es angeblich zu dem oben beschriebenen „Angriff“.

Vor Gericht waren drei Zeugen der Polizei geladen. Diese konnten sich alle auch eineinhalb Jahre später noch sehr präzise an den Vorfall erinnern – sogar an den exakten Wortlaut der Beleidigung. Als weiteres Beweismittel diente ein Video, welches den Griff in die Panzerung aber nicht zeigte. Auf dem Video war der ganze Vorfall bis auf einige wenige Sekunden zu sehen. Dies schien aber weder Richterin noch Staatsanwaltschaft zu beindrucken. Der Richterin fiel beim Betrachten des Videos dann wenigstens noch negativ auf, dass die Polizei eine*n unbeteiligte*n Fahradfahrer*in ohne ersichtlichen Grund umstieß. Die Nachfragen bei den drei Zeugen ergab aber, dass alle drei sich daran überhaupt nicht erinnern konnten…

Das die Richterin den Angeklagten am Ende zu 50 Tagessätzen nach §113 (Widerstand) verurteilte, zeigt einmal mehr, wie willkürlich solche Prozesse sind: Politische Aktivist*innen werden kriminalisiert, brutale Polizeischläger*innen werden nicht weiter verfolgt und kommen auch mit den offensichtlichsten Absprachen im Vorfeld von Prozessen durch, ohne das Richter*innen oder Staatsanwaltschaft irgendetwas hinterfragen würden.