90 Tagessätze für friedliche Hausbesetzung

Am 26. Oktober wurde der Prozess gegen einen Besetzer der Kronenstraße 21 fortgeführt. Dieser wurde für eine friedliche Hausbesetzung zu einer verhältnismäßig hohen Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40€ verurteilt.

Der im letzten Termin strittige Punkt ob der Eigentümer Maximilian Kehl berechtigt war einen Strafantrag zu stellen, konnte durch die Vorlage von Vollmachten geklärt werden. In ihrem Plädoyer erhöhte die politische Staatsanwaltschaft in Person von Herr Graulich die geforderte Strafe auf 100 Tagessätze und begründete dies mit der schwierigen Räumung durch eine teilweise Verbarrikadierung der Räumlichkeiten, sowie durch eine angebliche Gefährdung des speziell ausgebildeten SEK Kletterteams bei der Räumung der passiven & friedlichen BesetzerInnen vom Flachdach des Hauses. Erneut wollte die Staatsanwaltschaft die Hausbesetzung im Rahmen einer Reihe von “linksextremistischen Straftaten” im Rahmen der Squatting Days eingeordnet wissen. Besonders ärgerte sich Herr Graulich über die Nutzung des Prozess als politische Bühne gegen “Entmietung und Leerstand”.

Die Verteidigung stellte die Frage was eigentlich der Paragraf des Hausfriedens schütze? Das Eigentum oder den Frieden der HausbewohnerInnen. Sollte man letzteres annehmen müsste man sich die Frage gefallen lassen, welcher Hausfriede bei einem leerstehenden Haus denn gestört werde. Sie wehrte sich zudem gegen die tendenziöse Stimungsmache der Staatsanwaltschaft, welche dem Angeklagten am liebsten alle möglichen Straftaten in die Schuhe schieben wolle. Auch verteidigte sie das Recht des Angeklagten seine politische Motivation für die Tat im Rahmen des Prozesses ausführlich darzulegen.

Der Richter verurteilte den Angeklagten zu der ursprünglichen Höhe des Strafbefehls (90 Tagessätze). Seine Begründung war dabei nicht sehr überzeugend, beschwerte er sich doch vorallem über die doppelte Arbeit durch den Prozess, da alle vorgebrachten Argumente ihm schon bei der Unterzeichnung des Strafbefehls vorgelegen hätten, sowie über den aufwendigen Polizeieinsatz und die dadurch entstandene Verkehrsbehinderung in der Kronenstraße.

Das Urteil muss als klares Zeichen verstanden werden, dass die Richter am Amtsgericht Freiburg die hohen Strafforderungen der politischen Staatsanwaltschaft aus Karlsruhe abnicken werden. Die friedliche Protestform der Hausbesetzung soll weiterhin kriminalisiert werden, um mit möglichst hohen Geldstrafen weitere BesetzerInnen abzuschrecken. Dem Protest gegen Entmietung, Leerstand und Gentrifizierung soll damit der Stachel gezogen und das Recht der Eigentümer auf maximalen Profit gesichert werden – dies ist, was es schon immer war: Klassenjustiz.

RDL Bericht | Baden TV Süd Beitrag | Letzte Worte des Angeklagten:

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Prozess gegen Besetzer der Kronenstraße 21 (Teil 1)

Am 13. Oktober wurde ein weiteres Mal gegen einen Teilnehmer der “Squatting Days”, welche im Oktober 2019 stattfanden, ein Prozess geführt. Die politische Staatsanwaltschaft aus Karlsruhe in Person von Herr Graulich versuchte ein weiteres Mal den friedlichen Protest gegen Entmietung und Gentrifizierung zu kriminalisieren. Der Prozess lief im gewohnten Muster. Staatsanwalt Graulich bezichtigte den Angeklagten der Mitverantwortlichkeit für Brandanschläge auf Vonvia-Fahrzeuge und lies es auch dieses mal nicht aus abermals den Verfassungsschutz-Bericht, in dem Freiburg als Hochburg “linksextrimistischer Kriminalität” beschrieben wird, zu zitieren. Dass es bei dem Verfahren nur um die Räumung von einem Hausdach ging schien er dabei absichtlich zu vergessen. Es zeigte sich erneut, dass es der Staatsanwaltschaft um mehr geht, als um die Verfolgung einzelner geringfügiger Straftaten. Es geht darum Einzelne als Exempel für die gesamte Linke Freiburgs zu verurteilen. Einzelne sollen hart bestraft werden, um andere abzuschrecken. So forderte er am Ende auch 90 Tagesätze zu jeweils 40 Euro Strafe. Durch einen Antrag der Verteidigung zu Überprüfen, ob der Hauseigentümer Maximilian Kehl aber überhaupt berechtigt war den Strafantrag zu stellen, wurde das Urteil noch nicht gesprochen, sondern ein zweiter Termin in 2 Wochen angesetzt. Den Höhepunkt des Verfahrens bildete das politische letzte Wort des Angeklagten. Dieses sei hier dokumentiert:

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6 Monate auf Bewährung wegen 30 Sekunden “Widerstand”? – Prozess wegen Tanz in den Mai 2019

Am 23. September stand ein Besucher der Walpurgisnacht 2019 im Grün wegen dem Vorwurf “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in besonders schwerem Fall” (§113 StGB Abs. 2) vor Gericht. Der Staatsanwalt forderte 6 Monate Freiheitsentzug auf Bewährung für ein maximal 30 Sekunden langes Drücken gegen eine Polizeikette. Dabei versuchte die Staatsanwaltschaft einen neue Gesetzesverschärfung – die im Vorfeld der G20-Proteste eingeführt wurde – zu nutzen. Letztendlich wurde der Angeklagte aber “nur” zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der “traditionelle” Tanz in den Mai in der Walpurgisnacht im Grün wurde auch 2019 wieder polizeilich geräumt. Bis zum Einschreiten der Polizei verlief das Fest friedlich. Eine Zeugin, damals Polizistin vor Ort, sprach von “einer dürftigen Auftragslage”. Als die Staatsmacht dann das Fest sprengte, filmte sie weiträumig das Geschehen. Der Betroffene soll während der 1,5-stündigen Räumungsaktion des Grüns für 30 Sekunden gegen eine Polizeikette gedrückt haben. Die Polizei scheute keine Mühen um den Betroffenen zu identifizieren und verglich mehrere Videos verschiedener politischer Aktionen in Freiburg um ihn schließlich aufgrund seines Turnbeutels ausfindig zu machen. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe nutzte diese 30 Sekunden Drücken, um den verschärften Absatz 2 des §113 anzuwenden. Dieser Widerstand “in besonders schwerem Fall” wurde im Mai 2017, kurz vor dem G20-Gipfel in Hamburg, überarbeitet und sieht eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsentzug vor. Die Richterin gab der Verteidigung recht, dass ein Straßenfest sicherlich nicht der Kontext für einen solchen besonders schweren Fall bildet, verurteilte den Betroffenen aber dennoch zu 90 Tagessätzen.

Dieser Fall zeigt wieder einmal in aller Deutlichkeit den unbedingten Willen der politischen Staatsanwaltschaft in Karlsruhe selbst kleinste Vergehen von Linken mit drakonischen Strafen ahnden zu wollen.

Sprechstunde findet wieder statt!

Unsere Sprechstunden finden wieder regulär am:

1. Donnerstag im Monat um 18:30 Uhr im Linken Zentrum Freiburg (Glümerstraße 2)

3. Donnerstag im Monat um 20:30 Uhr im Büro für grenzenlose Solidarität (Grether Gelände, Adlerstraße 12)

statt. Bitte achtet beim Besuch auf einen Mindestabstand von 1,50m und tragt eine Maske. Ihr könnt uns natürlich auch weiterhin via E-Mail erreichen.

Spendenaufruf für den Fall der abgelehnten Einbürgerung des Freiburger Aktivisten Mustafa C.

Mustafa lebt seit 1989 in Deutschland, 1997 erhielt er eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, 2014 schließlich stellte er einen Antrag auf Einbürgerung. Rein formal hatte er dafür alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Der Antrag wurde jedoch aufgrund einer Intervention des Verfassungsschutzes abgelehnt. Dieser listet Mustafa als Unterstützer der PKK – beweisen sollen dies sein Amt im kurdischen Kulturverein in Freiburg und seine Teilnahme an Demonstrationen der kurdischen Linken auf der u. a. Freiheit für Abdullah Öcalan (einem Gründungsmitglied der PKK) gefordert wurde. Da alle Verwandten von Mustafa schon die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, müssen wir von einer explizit politisch motivierten Entscheidung ausgehen. Mustafa C. engagiert sich in Freiburg nicht nur in der kurdischen Community, sondern auch in der Partei „die Linke“ und besucht regelmäßig Veranstaltungen & Demonstrationen der außerparlamentarischen Linken.

Mustafa will nun gegen seine verweigerte Einbürgerung juristisch vorgehen und wird hierbei unter anderem von der Roten Hilfe unterstützt. Da ein Prozess aber bekanntlich einiges an Geld kostet, ist er auf Spenden angewiesen. Unterstützt Mustafa und spendet für sein Verfahren:

Inhaber: Rote Hilfe OG Freiburg
IBAN: DE47 4306 0967 4007 2383 64
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Einbürgerung

Mehr zum Fall könnt ihr auch im Artikel “Einbürgerung? Abgelehnt” der Kontext Wochenzeitung lesen.