Am 8. Juli 2019 blockierten Klimaaktivist*innen in Basel eine Filiale der Bank UBS. Sie protestierten mit der Aktion gegen die massiven Investitionen der UBS in klimaschädliche fossile Technologien und Industrien. Die Polizei räumte die Blockade nach rund 7 Stunden teils gewaltsam und nur mit kurzer Vorwarnung. 37 Aktivist*innen wurden in Gewahrsam genommen und bis zu 45 Std. festgehalten. Anschließend erhielten alle Aktivist*innen hohe Strafbefehle. Die Tatvorwürfe (Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Nötigung und Hausfriedensbruch) wurden relativ willkürlich erhoben. Gegen Personen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft wurde zudem ein einjähriges Einreiseverbote in die Schweiz verhängt. Ein Großteil legte Widerspruch gegen die Strafbefehle ein. Die entsprechenden Prozesse gegen 56 in Basel angeklagte Aktivist*innen laufen seit dem 5. Januar 2021; die Urteilsverkündung ist für den 22. Januar angekündigt.

Von den Strafbefehlen betroffen war auch ein freier Journalist, der für das Freiburger freie Radio „Radio Dreyeckland (RDL)“ über die Aktion berichtete. Auch er wurde im Rahmen der Räumung der Blockade einer polizeilichen Personenkontrolle unterzogen. In dieser gab er an in seiner Funktion als Journalist für Radio Dreyeckland vor Ort zu sein. Seine Personalien wurden trotzdem notiert.

Im Februar 2020 erhielt der freie Journalist überraschend eine Mahnung von der Staatsanwaltschaft Basel zur Zahlung einer ausstehenden Buße. Er ging von einem Versehen aus und teilte dies so auch der Staatsanwaltschaft mit. Im Juli 2020 erreichte ihn dann ein Schreiben des deutschen Bundesamtes für Justiz, dass eine Eintragung einer ausländischen Verurteilung in das Bundeszentralregister erfolgt sei. Der Betroffene schaltete daraufhin einen Anwalt ein, welcher Einspruch einlegte und Akteneinsicht beantragte.

Es stellte sich heraus, dass ihm am 18. Dezember 2020 ein Strafbefehl zugestellt werden sollte, der jedoch durch seinen zwischenzeitlichen Umzug nicht zugestellt werden konnte. Daraufhin publizierte die Staatsanwaltschaft Basel den Strafbefehl im Juni 2020 im Kantonsblatt Basel-Stadt  um so die Rechtswirksamkeit des Strafbefehls sicherzustellen. Vorgeworfen wurde ihm die Teilnahme an der Blockadeaktion. In den Akten fehlte pikanterweise die Aussage des Betroffenen, dass er als Journalist vor Ort war. Dies ist besonders interessant, da der Journalist über das Radio einfach zu kontaktieren gewesen wäre.

Die Staatsanwaltschaft Basel lehnte den Einspruch des Betroffenen schlussendlich ab, da dieser zu spät erfolgt sei. Auf seine Anwesenheit als Journalist wurde nicht weiter eingegangen.

Als Rote Hilfe Ortsgruppe Freiburg halten wir die Verurteilung des freien Journalisten für einen Skandal! Die Basler Polizei und Justiz greifen mit der Kriminalisierung eines freien Journalisten massiv in die Pressefreiheit ein. Es sollen hier nicht nur die Teilnehmer*innen der politischen Aktion strafrechtlich verfolgt werden, sondern auch die Berichterstattung über ebendiese Aktion. In einem demokratischen Land haben aber nicht Polizei und Justiz zu entscheiden, wer wie über was berichtet, sondern nur die freie Presse selbst.

Nicht nur in diesem Fall zeigt sich der unbedingte Verfolgungswille der Basler Justiz gegen Linke. Die friedlichen Bankblockierer*innen sind mit extrem hohen Geldstrafen konfrontiert. Teilnehmer*innen einer Blockadeaktion gegen einen Naziaufmarsch in Basel werden aktuell ebanfalls zu hohen Haftstrafen (teilweise ohne Bewährung) verurteilt.

Unterstützt die Betroffenen! Spenden für die Verteidigung der Klima-Aktivist*innen können gerne auf folgendes Konto eingezahlt werden:

Empfänger: Recht auf Stadt für Alle
[Breisacherstrasse 60, 4057 Basel]

IBAN: CH91 0839 2000 1570 7530 3

Für weitere Information: https://www.climatejustice.ch/banken-prozesse/