Mehrere Teilnehmer:innen von antifaschistischen Protestaktionen gegen die AfD in Lörrach und Weil am Rhein erhielten Bußgelder aufgrund angeblicher Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz. Ihnen wurden diverse Verstöße gegen die damals geltende Corona-Schutzverordnung vorgeworfen. Alle Verfahren wurden vor Gericht eingestellt oder endeten mit Freisprüchen.

Wenn es um Repression gegen antifaschistische Proteste im Landkreis Lörrach geht, wird die lokale Polizei schon mal kreativ: Bei Protesten gegen Wahlkampfveranstaltungen der extrem rechten Partei in Lörrach und Weil am Rhein wurden die Betroffenen teilweise während oder nach den Protestaktionen von der Polizei kontrolliert. Im Anschluss erhielten alle einen Bußgeldbescheid wegen angeblicher Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung, u. a. wurden ihnen die Nicht-Einhaltung von Abständen und die Überschreitung der maximalen Gruppengrößen im Freien vorgeworfen. Die Rote Hilfe OG Freiburg unterstütze die Betroffenen bei ihren Einsprüchen. Die folgenden Gerichtsverfahren endeten alle mit Einstellungen oder Freisprüchen. Das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit wurde höher bewertet als die vereinzelten und teilweise auch durch die Maßnahmen der Polizei verursachten Verstöße.

„Es freut uns, dass die Gerichte dieser Praxis von Lörracher Polizei und Ordnungsamt einen Riegel vorgeschoben haben“, so Ila Peters von der Roten Hilfe OG Freiburg. Sie ergänzt: „Diese Bußgelder reihen sich aber leider in eine Reihe von Repressalien gegen Antifaschist:innen in der Region ein. So kam es im Landtagswahlkampf 2021 zu mehreren willkürlichen Anzeigen vom AfD Kandidaten Dubravko Mandic gegenüber ihm bekannten Antifaschist:innen. Diese führten zu einer Hausdurchsuchung und „Gefährderansprachen“ in denen den betroffenen Antifasch:innen durch Beamte der Lörracher Polizei »schärfere Maßnahmen« angedroht wurden, sollte der AfD Wahlkampf durch diese gestört werden. Von ähnlichen Bußgeldern gegen die pandemie-leugnenden Teilnehmer:innen der AfD-Veranstaltungen ist uns zudem nichts bekannt.“

Anna Müller – ebenfalls in der Roten Hilfe OG Freiburg aktiv – ergänzt: „In den vorliegenden Fällen könnte man den Eindruck erhalten, dass die Lörracher Polizei – da sie keine anderen Verstöße entdecken konnte – die Corona-Schutzverordnung als Vorwand für Repression gegen antifaschistische Proteste nutzen wollte. Solch einer Instrumentalisierung des Infektionsschutzgesetz als Repressionsinstrument gegen politische Proteste gilt es entgegenzutreten.“

Die Rote Hilfe OG Freiburg bittet weiterhin um Spenden für von Repression betroffene Antifaschist:innen aus der Region:

Inhaber: Rote Hilfe OG Freiburg
IBAN: DE47 4306 0967 4007 2383 64
BIC: GENODEM1GLS
Spendenzweck: Antifa Freiburg und Suedbaden