Die Polizei versendet gerade Schreiben an Teilnehmer:innen einer antifaschistischen Demonstration gegen einen Autokorso von extrem rechten Corona-Leugnern, welcher am 20. April 2021 stattgefunden hat. Soweit uns bekannt wird allen Teilnehmer:innen die Störung einer Versammlung nach § 21 VersammlG vorgeworfen. In dem Schreiben wird um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten. Solltet ihr ein solches Schreiben erhalten haben kontaktiert uns bitte via Mail (freiburg[at]rote-hilfe.de).

Die Rote Hilfe OG Freiburg rät dringend auf diese Schreiben nicht zu reagieren! Ihr könnt mit eurer Aussage nur euch und/oder andere belasten! Es macht in keinem Fall Sinn die Polizei in ihren Ermittlungen gegen Antifaschist:innen auch noch zu unterstützen!

Ihr seid rechtlich nicht dazu verpflichtet auf das Schreiben zu reagieren. Eine Ausnahme besteht in der korrekten Nennung von Name und Anschrift – sollte diese nicht stimmen. Aber auch hier gilt: Keinerlei Aussage zur Sache!

Da bei politischen Aktionen von einem hohen Verfolgungswillen von Polizei & Staatsanwaltschaft ausgegangen werden muss, ist es wahrscheinlich, dass den Betroffenen Strafbefehle (gelber Brief) zugestellt werden. Gegen diese Strafbefehle muss innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt beim zuständigen Gericht ein schriftlicher Einspruch eingelegt werden. Mehr Informationen im Flyer der Roten Hilfe.

Flyer zum Thema Aussageverweigerung

Flyer zum Thema Strafbefehle