3. Betroffenentreffen wegen der AfD Demo im Oktober 2018

Strafbefehl oder Prozesstermin wegen der AFD Demo im Herbst 2018?

Am 29.10.2018 veranstalteten die AfD und ihre Jugendorganisation, die Junge Alternative, in Kooperation mit dem extrem rechten “Frauen”bündnis Kandel eine Demo in Freiburg. Ziel war die rassistische Vereinnahmung der grausamen Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen Freiburgerin. Zahlreiche Menschen stellten sich entschlossen gegen den rechten Aufmarsch und beteiligten sich an den Gegenprotesten – und sind nun von Repression durch den Staat betroffen, indem sie Strafbefehle erhalten und es zu Prozessen kommt. Bist auch du betroffen? Dann komm am 10.03. zum dritten Betroffenentreffen in die Kita “AU JA” und tausche dich mit anderen Betroffenen aus.

Warum du kommen solltest?

Um dich mit anderen Betroffenen auszutauschen und gemeinsam zu überlegen wie ihr euch politisch wehren, sowie gegenseitig unterstützen könnt. Zudem werden wir besprechen wie wir Geld sammeln um die entstehenden Kosten zu decken.

Du hast keine Zeit? Dein Prozess steht schon an? Du hast noch Fragen? Dann melde dich bei uns unter:

eafreiburg@linksunten.ch

oder

freiburg@rote-hilfe.de

Antifaschistischer Protest bleibt notwendig und legitim!

Spendenaufruf für die angeklagten Antifaschist*innen

Am 29.10.2018 veranstalteten die AfD und ihre Jugendorganisation, die Junge Alternative, in Kooperation mit dem extrem rechten “Frauen”bündnis Kandel eine Demonstration in Freiburg. Ziel war die rassistische Vereinnahmung der grausamen Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen Freiburgerin. Zahlreiche Menschen stellten sich entschlossen gegen den rechten Aufmarsch und beteiligten sich an den Gegenprotesten. Damit die Rechten um jeden Preis zu ihrem gewünschten Kundgebungsort gelangen konnten, setzte die Polizei massive Gewalt ein, um Schneisen durch den bunten Protest zu schlagen.

Nun sind zahlreiche der Demonstrierenden von Repression durch die staatlichen Verfolgungsbehörden betroffen, erhalten Strafbefehle und es kommt zu Prozessen. Angeklagt sind hier Einzelne, doch gemeint sind wir alle! Die Betroffenen dürfen mit der verunsichernden und isolierenden Wirkung und der finanziellen Belastung durch diese Repression nicht allein gelassen werden.

Auf ganz verschiedenen Ebenen wird hier spürbare Solidarität notwendig. Zeigt euch solidarisch, besucht die angekündigten Prozesse und spendet für die betroffenen Genoss_innen, die sich aktiv gegen die AfD gestellt haben und in Zukunft stellen werden.

Antifaschistischer Protest bleibt notwendig und legitim!
Solidarität auf der Straße, im Gericht und überall!

Spendenkonto:

Inhaber: Rote Hilfe OG Freiburg
IBAN: DE47 4306 0967 4007 2383 64
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Antifa Freiburg

Amtsgericht verurteilt Antifaschisten wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“

Am Freitag, den 10. Januar fand am Amtsgericht Freiburg ein Prozess gegen einen Antifaschisten aufgrund des Protestes gegen einen AfD-Aufmarsch im Oktober 2018 statt. Vorsitzende des Prozesses war Richterin Pfizenmaier, die Staatsanwaltschaft wurde von Frau Hennhöfer vertreten. Der Angeklagte Antifaschist wurde aufgrund angeblichem „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ (§113 StGB) zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 20€ verurteilt.

Dass der Prozess politischer Natur sein würde machte schon die Anwesenheit von Frau Hennhöfer, deren Abteilung sich um „linke politische Kriminalität“ kümmert klar. Auch Richterin Pfinzenmaier drohte sofort zu Beginn mit Ordnungsgeldern, sollte es zu kleinsten Störungen kommen. Der Prozess selbst konnte dann erst mit einiger Verspätung stattfinden, da die rund 50 solidarischen Prozessbeobachter*innen einer ausführlichen Kontrolle unterzogen wurden und es zu Beginn nicht genug Stühle für alle Anwesenden gab. Auch zum Prozess hatten es drei extrem Rechte Aktivisten der „Jungen Alternative“ geschafft, welche während dem Prozess relativ kleinlaut waren, dafür aber anschließend im Internet um so unflätiger gegen den Angeklagten hetzten.

Die Staatsanwaltschaft hatte nur einen Zeugen zu bieten: Ein junger und nervöser Bereitschaftspolizist aus Bruchsal, welcher mit seiner Einheit die extrem rechte Demo schützen sollte. Dieser konnte sich nicht an viel erinnern, erkannte den Angeklagten nicht wieder und konnte auch nicht viel zum konkreten Tatvorwurf aussagen.

Als Beweismittel dienten dann 3 Polizeivideoaufnahmen des Tages. Diese sollten nun von dem Zeugen kommentiert werden. Dieser erkannte sich selbst auf den Aufnahmen kaum wieder und musste von Richterin und Staatsanwältin mit viel Mühe zu den gewünschten Aussagen hingedrängt werden. Nach viel hin und her erklärte er schließlich es gebe in solchen Demo-Situationen eine klare Arbeitsteilung zwischen der ersten (passiven) Reihe der Gegendemonstranten – in welcher sich der Angeklagte befunden haben soll – und der aktiv drückenden Masse hinter dieser ersten Reihe.

In Anbetracht der dünnen Beweislage fragte die Verteidigung nach einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage, welche die Staatsanwaltschaft energisch ablehnte.

In ihrem Plädoyer machte die Staatsanwaltschaft nochmals deutlich, dass für sie die Schuld des angeklagten Antifaschisten klar und deutlich erwiesen sei. So soll er bewusst, mit erheblicher Kraft und aus einer kollektiv handelnden Gruppe versucht haben die Polizeikette zu durchbrechen, um den extrem rechten Aufzug zu blockieren. Sie forderte eine Strafe von 90 Tagessätze à 20€. Die Verteidigung verteidigte das Recht des Angeklagten an der antifaschistischen Gegendemonstration teilzunehmen und sah keinen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gegeben, sondern nur einen entschlossenen Protest.

Richterin Pfizenmaier folgte mit ihrem Urteilsspruch vollumfänglich der Staatsanwaltschaft und erklärte sie habe – nach unzähligen Sichtungen der Videos – den Angeklagten sicher wiedererkannt. Zudem hätte der Angeklagte nach dem vom Zeugen geschilderten „Drücksystem“ der Gegendemonstranten gehandelt. Politische oder moralische Überlegungen spielten in solchen Fällen keine Rolle, allein der polizeilichen Order keine Folge zu leisten und (passiv) gegen die Einsatzkräfte zu drücken sei als Widerstand zu werten – wenn auch, wie in diesem Fall, nicht in einem besonders schweren Fall. Zudem sei der Angeklagte schon einmal wegen einem versammlunsrechtlichen Delikt (Vermummung) verurteilt worden. Gnädigerweise sei von einer Freiheitsstrafe in Höhe von 6 Monaten, wie von einer noch höheren Geldstrafe abzusehen. Es blieb bei den 90 Tagessätzen à 20€.

Im ganzen Prozess war von Anfang ein klarer Verurteilungswille von Richterin und Staatsanwältin auszumachen. Es hat sich erneut gezeigt, dass die bürgerliche Justiz bereitwillig aktive Antifaschist*innen aburteilt und sich als wichtiger Baustein der Kriminalisierung antifaschistischen Widerstandes versteht. Die Cops prügeln extrem rechte Demos gegen tausende Gegendemonstranten durch, die Gerichte verurteilen die Festgenommenen bei bloß passivem Widerstand, um eine abschreckende Wirkung auf kommende antifaschistische Protestaktionen zu erzielen. Wir müssen uns immer wieder klar machen: Der Faschismus wurde nie durch die Institutionen des bürgerlichen Staates verhindert, sondern immer durch entschlossenen Widerstand und auf diesen reagiert der Staat immer mit Repression.

Falls ihr für den Angeklagten spenden wollt, könnt ihr dies gerne tun. Konto ist:

Inhaber: Rote Hilfe OG Freiburg
IBAN: DE47 4306 0967 4007 2383 64
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Antifa Freiburg

Mehmet Sarar wieder in Freiheit!

Gestern wurde Mehmet Sarar überraschend aus der JVA Freiburg entlassen. Die Freude bei seinen Freund*innen über diese positive Wendung war entsprechend groß. Die Gründe für die plötzliche Haftentlassung des türkischen Linken sind noch unklar. Aktuell befindet er sich wieder auf dem Heimweg nach Paris.

Mehmet bedankte sich recht herzlich für die große Solidarität und für die lautstarke Anti-Knast Kundgebung an Silvester, welche gut in der JVA ankam und ihn sehr ermutigte.

Die Rote Hilfe OG Freiburg will sich auf diesem Wege auch bei allen Freund*innen und Genoss*innen für ihre tatkräftige Unterstützung und insbesondere bei Mehmets äußerst engagierter Anwältin recht herzlich bedanken.

Es bleibt dabei: Solidarität ist unsere stärkste Waffe!

Deutsche Behörden als Erfüllungsgehilfen des AKP-Regimes? Freiheit für Mehmet Sarar!

Pressemitteilung der Roten Hilfe OG Freiburg

Der türkische Linke Mehmet Sarar wurde am 26.12.2019 am badischen Bahnhof in Basel aufgrund einer von der Türkei beantragten Interpol Fahndung von der deutschen Polizei festgenommen und sitzt nun in der JVA Freiburg in Untersuchungshaft. Die Rote Hilfe OG Freiburg fordert seine sofortige Freilassung.

Mehmet Sarar war am 26. Dezember von Paris aus auf den Weg in den Urlaub als er am badischen Bahnhof in Basel nach einer Polizeikontrolle aufgrund einer von der Türkei beantragten Interpol Fahndung festgenommen wurde. Gegen ihn liegt ein internationaler Haftbefehl vor und er ist aktuell in der JVA Freiburg inhaftiert. In Frankreich ist er als politischer Flüchtling anerkannt.

Mehmet Sarar saß in der Türkei 10 Jahre lang für seine linken politischen Überzeugungen im Gefängnis und beteiligte sich dort u. A. an einem 300 Tage andauernden Hungerstreik von politischen Gefangenen. Als Folge seines Gefängnisaufenthaltes in der Türkei leidet er am Wernicke-Korsakoff-Syndrom. Seit 2011 lebt er in Frankreich und hat dort auch politisches Asyl erhalten.

Auch in Frankreich beteiligte sich der beruflich als Bauarbeiter tätige Linke an politischen Aktionen gegen Rassismus, sowie an gewerkschaftlichen Kämpfen und an der Bewegung der Gelbwesten.

Die Rote Hilfe Ortsgruppe Freiburg verurteilt die Festnahme und Inhaftierung von Mehmet Sarar aufs Schärfste und fordert seine sofortige Freilassung. Deutsche Behörden machen sich mit solch einem Vorgehen zu Erfüllungsgehilfen des antidemokratischen AKP Regimes. Türkische Oppositionelle, welche in einem anderen Land der Europäischen Union den Status eines politischen Flüchtlings besitzen, können nicht einfach aufgrund politisch motivierter Haftbefehle festgenommen und an die Türkei ausgeliefert werden!

Zusammen mit Mehmet Sarars FreundInnen werden wir am 31. Dezember um 18 Uhr auf einer Kundgebung vor der JVA Freiburg für seine Freilassung und die aller politischer Gefangener demonstrieren!