Am 21. Oktober wollten diverse extrem rechte Parteien und Gruppierungen, sowie Verschwörungsgläubige aus der Schweiz und Deutschland eine Demonstration in Basel durchführen. Aufgrund eines allgemeinen Demonstrationsverbotes in Basel wichen sie schlussendlich ins deutsche Weil am Rhein aus.
Antifaschist:innen aus der Schweiz, Frankreich und Deutschland mobilisierten zum Gegenprotest. Dieser wurde sowohl durch die Schweizer, wie auch die deutsche Polizei angegriffen und behindert. In Basel kam es zu einem Polizeikessel, ferner Einsatz von Gummischrot und Wasserwerfern. In Deutschland gab es willkürliche Festnahmen.
Wir empfehlen allen Betroffenen dringend die Rote Hilfe Flyer zum „Strafbefehl“, zur „Hausdurchsuchung“, sowie unsere allgemeine Broschüre „Was tun, wenn‘s brennt“ durchzulesen. Zur Rechtslage in der Schweiz bietet die Gruppe „Antirep Basel“ auf ihrem Blog eine Reihe von Hinweisen.
In den letzten Jahren zeigt die Polizei nach größeren antifaschistischen Aktionen einen enormen Ermittlungseifer. Unter Umständen muss mit Hausdurchsuchungen, polizeilichen Vorladungen oder Strafbefehlen gerechnet werden.
Aus rechtlichen und politischen Gründen solltet ihr von eurem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen!
Falls ihr eine polizeiliche Vorladung, einen Strafbefehl, einen Bußgeldbescheid oder eine Anklageschrift erhaltet, meldet euch bitte umgehend bei eurer lokalen Rote Hilfe Ortsgruppe oder Anti-Repressionsgruppe.
Hingewiesen sei auch noch auf das Spendenkonto für antifaschistische Aktivist:innen aus der Region Südbaden:
Inhaber: Rote Hilfe OG Freiburg
IBAN: DE47 4306 0967 4007 2383 64
BIC: GENODEM1GLS
Spendenzweck: Antifa Freiburg und Suedbaden