Aktuell werden Strafbefehle (gelber Brief) wegen verschiedener Delikte, welche im Rahmen der antifaschistischen Proteste gegen den AFD Landesparteitag in Offenburg am 4. März 2023 vorgefallen sein sollen, erlassen. Es ist wichtig innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt eines solchen Strafbefehls einen schriftlichen Einspruch beim zuständigen Gericht gegen diesen einzulegen, ansonsten wird der Strafbefehl rechtskräftig
Betroffen sollten sich umgehend nach Erhalt eines solchen Strafbefehls via Mail bei ihrer Roten Hilfe Ortsgruppe oder Anti-Repressionsgruppe melden.
Für die Region Südbaden: “freiburg[at]rote-hilfe.de”
Gemeinsam besprechen wir dann das weitere Vorgehen.
Mehr Informationen im Flyer der Roten Hilfe: Flyer zum Thema Strafbefehle
Spendenkonto für antifaschistische Aktivist:innen:
Inhaber: Rote Hilfe OG Freiburg
IBAN: DE47 4306 0967 4007 2383 64
BIC: GENODEM1GLS
Spendenzweck: Antifa Freiburg und Suedbaden