RDL Interview mit der Betroffenen

Einer linken Aktivistin aus Südbaden wurden zwei Bußgeldbescheide und eine Kostenerhebung für einen Polizeieinsatz im Zusammenhang mit den Protesten im Dannenröder Forst zugesendet. Die Betroffene hat jedoch nicht an den Protestaktionen teilgenommen und befand sich zum fraglichen Zeitpunkt im Ausland. Es ist nicht das einzige Beispiel für den enormen Verfolgungseifer der hessischen Polizei gegen die Klimagerechtigkeitsbewegung.

Die betroffene Aktivistin staunte nicht schlecht, also sie kurz hintereinander zwei Bußgeldbescheide der Regierungspräsidien Darmstadt & Kassel erhielt. Ihr wurde vorgeworfen im Rahmen der Proteste gegen den Bau der A49 durch den Dannenröder Forst in einen für die Baumfällungen gesperrten Bereich eingedrungen zu sein und die Angabe ihrer Personalien gegenüber der Polizei verweigert zu haben. Nur befand sie sich zum angeblichen Tatzeitpunkt nachweislich im Ausland. Die jeweiligen Einsprüche gegen die Bußgelder wurden folgerichtig dann auch schnell akzeptiert.

Dies hinderte die hessische Polizei aber nicht daran ihr die Kosten für den angeblich von ihr verursachten Polizeieinsatz in Rechnung zu stellen. Die Polizei Hessen behauptet sie hätte einen Baum besetzt und einen Rauchtopf gezündet und sei „zweifelsfrei identifiziert“ worden. Die Betroffene klagt nun mit Unterstützung der Roten Hilfe gegen diese Kostenerhebung. Auch ist völlig unklar wie sie ins Visier der polizeilichen Ermittlungen geraten ist. So veranstaltete sie in der Vergangenheit Konzerte in einem alternativen Jugendzentrum und besuchte lokale „Friday4Future“ Aktionen, war aber nie im Kontext von Waldbesetzungen aktiv, noch wurde sie je erkennungsdienstlich behandelt oder trat anderweitig polizeilich in Erscheinung.

„Der vorliegende Fall zeigt exemplarisch, mit welchem Verfolgungseifer die hessische Polizei gegen die Klimagerechtigkeitsbewegung im Kontext der Besetzung des Dannenröder Forstes vorgeht. So wurden willkürlich massenhaft Bußgeldbescheide aufgrund angeblicher Verstöße gegen das hessische Waldgesetz versendet. Diese Bußgeldverfahren müssen nun nach und nach eingestellt werden. Hier wurde versucht alle Personen, welche sich entweder real am Protest gegen die Rodung beteiligt haben oder auch nur von der Polizei als potenzielle Teilnehmer:innen vermutet wurden, zu kriminalisieren. So sollte die ganze Bewegung zum Erhalt des Dannenröder Forst getroffen werden.“, so Ila Peters von der Roten Hilfe OG Freiburg.

Mehmet Güner, ebenfalls in der OG Freiburg aktiv, ergänzt: „Laut Ermittlungsausschuss des Dannenröder Forst sind diesem – neben dem unsrigen Fall – noch mindestens 3 weitere solcher Fälle bekannt. Die Dunkelziffer dürfte noch weit höher liegen. Wir ermuntern alle Betroffenen sich beim EA des Dannenröder Forstes oder ihrer lokalen Roten Hilfe Ortsgruppe zu melden.“

Aktuell versendet die hessische Polizei hunderte Kostenerhebungen um die Kosten für den Polizeieinsatz im Dannenröder Forst den Aktivist:innen der Klimagerechtigkeitsbewegung aufzubürden. Zudem endeten die ersten Verfahren gegen die Baumbesetzer Ella und Björn nach Prozessen voller Ungereimtheiten mit politisch motivierten Urteil in Höhe von 27 und 26 Monaten Haft.

Die Polizei ging schon bei der Räumung des Dannenröder Forstes mit massiver Gewalt gegen Demonstrant:innen vor: Durch das Zerschneiden oder die Zerstörung von Sicherungsseilen verursachten Polizeibeamte gefährliche Abstürze von Aktivist:innen aus großer Höhe, mit Schlagstöcken wurden Waldbesetzer:innen bewusstlos geschlagen und in 25 Metern Höhe Elektroschocker (Taser) gegen Menschen eingesetzt.

Anna Müller von der Roten Hilfe OG Freiburg dazu: „Nun soll die offene Repression gegen die Klimagerechtigkeitsbewegung mit Bußgeldbescheiden, Strafbefehlen, Kostenerhebungen und hohen Haftstrafen fortgesetzt werden. Dies alles damit unter einer grünen Landesregierung ein anachronistisches Autobahnprojekt fertiggestellt werden kann. Getroffen werden dabei meist nur einige wenige – gemeint ist aber die ganze Linke. Es ist deshalb ein Gebot der Solidarität die Betroffenen staatlicher Repression nicht alleine zu lassen und sie zu unterstützen!“

Die Rote Hilfe OG Freiburg bittet zudem um Spenden zur Unterstützung der von Repression betroffenen Aktiven der Klima-Bewegung:

Inhaber: Rote Hilfe OG Freiburg
IBAN: DE47 4306 0967 4007 2383 64
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Klima und Umweltbewegung Freiburg