Am Donnerstag den 05. September fand am Amtsgericht Freiburg nun nach mehreren Verschiebungen um 8:30 Uhr der Prozess gegen einen Antifaschisten wegen einer Blockade einer Demonstration der Piusbrüder in Freiburg 2015 statt. Verteidigt wurde der Angeklagte dabei von David Werdermann und Jakob Bach. Die Staatsanwaltschaft wurde durch Staatsanwalt Rink vertreten. Vorsitzende des Prozess war Richterin Prestel.

Zu Beginn verlas der Beschuldigte eine Stellungnahme in der er die politische Dimension des Verfahrens ausführte. Er führte aus warum er das Verfahren nicht für eine rein juristische Angelegenheit hält: „Es ist für mich aber auch deshalb keine lediglich juristische Frage, weil ich die Anwendung politischer Protestformen an der Legitimität, Notwendigkeit und gesellschaftlichen Auseinandersetzung bemesse, nicht an der Legalität.“ Ziel des unbedingten Verfolgungswillens der staatlichen Behörden sei die Einschüchterung und Kriminalisierung legitimen Protestes, so die Erklärung weiter. Die Erklärung endete mit einem Statement, in dem klar wurde, dass keine Hoffnung in ein neutrales Urteil gesetzt werden kann: „Der Gesetzgeber hat politisch gehandelt, die Polizei hat politisch gehandelt, ich habe politisch gehandelt und sie handeln ebenso politisch.“

Die beiden Aussagen einerseits von Staatsschützer Kurz, als auch von Einsatzleiter Hochuli waren mit wenig neuen Erkenntnissen verbunden. Kurz durfte seine Einschätzung zur Freiburger linken Szene zum Besten geben, trug sonst aber wenig zu den eigentlich rechtlich relevanten Fragen bei. Einsatzleiter Hochuli gab vor allem seine Meinung wieder, warum der Einsatz nicht anders möglich gewesen sei.
Hochuli wurde auch nach seiner Befragung weiter als vermeintlicher Experte behandelt und kommentierte die Videos, die in der folgenden Beweisaufnahme gezeigt wurden, mantraähnlich mit immer den gleichen Schlussfolgerungen: Es habe keine Möglichkeit der Umleitung des Piusbrudermarsches um die Blockade gegeben, es sei schwer gewesen Passanten und Demonstrierende zu unterscheiden und die Polizeikräfte wären erschöpft gewesen, hätten aber dennoch immer richtig gehandelt.

Die Verteidigung zeigte mittels verschiedener Beweisanträge anhand von Videos, dass die Demonstration der Piusbrüder nicht wie von Hochuli behauptet erheblich verzögert wurde, sondern lediglich zehn Minuten zum Stehen kam. Außerdem zeigte sie, dass während der Blockade auf den Gehwegen der Verkehr normal weiter lief und es möglich gewesen wäre, dort die Versammlung der Piusbruderschaft vorbei zu leiten. Zuletzt argumentierten die beiden Verteidiger, dass die Blockade Versammlungscharakter hatte und durch Schilder und Sprechchöre eine eigene Meinungsäußerung zu erkennen war.

Schließlich hielt Staatsanwalt Rink sein Plädoyer bei dem deutlich wurde, dass er den Ausführungen der Verteidigung nicht folgen wollte. Er blieb bei seiner Meinung, nach der es sich um eine grobe Störung einer Versammlung handele und diese strafbar sei. Die Verteidigung hingegen betonte, dass dies nicht der Fall und die Form der Sitzblockade ein wichtiges demokratisches Mittel ist, um Meinungsäußerung zu ermöglichen.

Richterin Prestel folgte in ihrem Urteil der Staatsanwaltschaft, was die Vermutung des Beschuldigten, dass es sich um ein politisches Urteil handelt bestärkt. Die 10 Tagessätze a 20 Euro aus dem Strafbefehl wurden letztendlich durch das Gericht bestätigt. David Werdermann, einer der Verteidiger, kommentiert das Urteil so: „Das Urteil kann dazu beitragen, dass auch in Zukunft der Protest gegen die Piusbrüder kriminalisiert wird“. Um das zu verhindern wird der Fall auch in die nächste Instanz gehen.

Der Prozess hat einmal mehr gezeigt, dass die Freiburger Gerichte Teil der Repression gegen legitimen Protest sind. Statt sich für die freie Meinungsäußerung einzusetzen stärkt das Gericht die Repression gegen linke Strukturen. Aber gerade in Zeiten von AfD und Rechtsruck ist antifaschistischer Protest notwendig, legitim und richtig!