Am 25.01. wurde vor dem Freiburger Amtsgericht ein Prozess gegen zwei Personen wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Widerstand und Beleidigung geführt. Den Beiden wurde vorgeworfen bei einer Aktion einen Baum auf dem Platz der alten Synagoge mit einer Plattform besetzt zu haben. Dabei wurde ein Beamter leicht verletzt als er ein Seil mit Versorgung für die Besetzenden festhielt. Das Verfahren zeigt einmal mehr auf wessen Seite staatliche Behörden stehen, denn statt gegen den Beamten zu ermitteln, der an einem Seil zog an dem am anderen Ende Personen in mehreren Metern Höhe standen, wurde wegen einer leicht schmerzenden Hand gegen die Besetzer*innen ermittelt und Anklage erhoben.
Beim Prozess sagten insgesamt 5 Beamte aus. Der angeblich Geschädigte war dabei der Einzige, der sich an ihren angeblichen Auftrag erinnern konnte. Nämlich, dass sie verhindern sollten, dass Dinge zu den Besetzenden gelangen. Die anderen Beamten sagten lediglich aus den Auftrag bekommen zu haben die Besetzung zu beobachten. Bei seiner Zeugenaussage wurde klar, dass der Beamte evtl. eher cholerisch veranlagt ist, da er nach einigen Nachfragen der Verteidigung bereits so aufgeregt war, dass die Richterin ihn beruhigen musste. Bei der Befragung wurde auch seine Ansicht offenbar, dass Befehle nicht zu hinterfragen seien. So wusste er beispielsweise nicht, warum die Aktion überhaupt beobachtet werden sollte. Er habe den Auftrag bekommen, deshalb habe er die Aktion beobachtet. Der Staatsanwalt verteidigte das später in seinem Plädoyer: Polizist*innen könnten nicht bei jedem Auftrag immer alles selbst prüfen.
Dass bei dem Prozess an keiner Stelle die Frage aufkam, wer mehr gefährdet durch die Aktion des Beamten war, reiht sich ein in die generelle Fixierung der Verfolgungsbehörden auf kleinste Verletzungen von eingesetzten Polizist*innen. Während diese regelmäßig auf Demonstrant*innen einprügeln ohne jegliche Konsequenzen. Die Begründung warum die Tasche mit Lebensmitteln nicht auf den Baum kommen durfte, reiht sich dabei in das stets bemühte Narrativ der gewalttätigen Linken ein: Die völlig absurde Behauptung, dass es sich dabei ja auch um Waffen handeln könne. Das die Vorstellung, dass Menschen die friedlich einen Baum besetzten, sich in einer Sporttasche Waffen auf diesen liefern lassen, geht an jeglicher Realität vorbei. Dies fiel jedoch weder den Polizist*innen, noch dem Staatsanwalt oder der Richterin auf.
Dabei wurde keine der besetzenden Personen im Nachhinein wegen der Aktion selbst verurteilt, was darauf schließen lässt, dass diese sich im legalen Rahmen bewegte. Letztendlich zeigt sich auch in diesem Fall wieder, wie die Widerstandsparagrafen eingesetzt werden: Zuerst provozieren Polizist*innen bei friedlichen Aktionen und am Ende werden dann Aktivist*innen wegen Widerstand verurteilt. Eine angeklagte Aktivistin drückte es in ihrem Schlusswort so aus: „Wieder einmal wird sich also auf eine vermeintliche Gewalt gegen die Polizei fokussiert, statt Gewalt durch die Polizei zu betrachten.“ Der Prozess reiht sich damit ein in die lange Reihe der Kriminalisierung von linken Bewegungen. Dass die Staatsanwaltschaft schließlich auch noch versuchte §114 StGB, der extra für den G20-Gipfel geschaffen wurde, zur Anwendung zu bringen, zeigt diesen Verfolgungseifer. Die Richterin blieb am Ende bei den bereits im Strafbefehl erhobenen 60 Tagessätzen.
Die anwesende Presse der Badischen Zeitung und des SWR ließ die kritische Einordnungen des Prozesses in ihren Berichten leider außen vor. Auch sie übernahmen das Narrativ der linken Gewalt. Der Prozess wurde außerdem von einer solidarischen Kundgebung mit Infotisch vor dem Gerichtsgebäude begleitet. Es zeigt sich, dass eine solidarische linke Begleitung von Prozessen notwendig ist. Falls ihr Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommt: Meldet euch bei der Roten Hilfe.