Die Polizei versendet aktuell Schreiben mit Bezug auf die antifaschistischen Proteste gegen den Landesparteitag der AfD in Offenburg am 4. März 2023. Protestteilnehmer:innen wird u.a. Landfriedensbruch, sowie Verstöße gegen versammlungsrechtliche Verbote vorgeworfen. In dem Schreiben wird um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten. Solltet ihr ein solches Schreiben erhalten haben kontaktiert uns bitte via Mail (freiburg[at]rote-hilfe.de).

Die Rote Hilfe OG Freiburg rät dringend dazu, auf diese Schreiben nicht zu reagieren! Ihr könnt mit eurer Aussage nur euch und/oder andere belasten! Es macht in keinem Fall Sinn die Polizei in ihren Ermittlungen gegen Antifaschist:innen zu unterstützen!

Ihr seid rechtlich nicht dazu verpflichtet auf das Schreiben zu reagieren. Eine Ausnahme besteht in der korrekten Nennung von Name und Anschrift – sollte diese nicht stimmen. Aber auch hier gilt: Keinerlei Aussage zur Sache!

Da bei politischen Aktionen von einem hohen Verfolgungswillen von Polizei & Staatsanwaltschaft ausgegangen werden muss, ist es wahrscheinlich, dass den Betroffenen Strafbefehle (gelber Brief) zugestellt werden. Gegen diese Strafbefehle muss innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt beim zuständigen Gericht ein schriftlicher Einspruch eingelegt werden. Mehr Informationen im Flyer der Roten Hilfe.

Flyer zum Thema Aussageverweigerung

Flyer zum Thema Strafbefehle


Spendenkonto für antifaschistische Aktivist:innen:

Inhaber: Rote Hilfe OG Freiburg
IBAN: DE47 4306 0967 4007 2383 64
BIC: GENODEM1GLS
Spendenzweck: Antifa Freiburg und Suedbaden