Bereits Mitte Juni fand ein Berufungsverfahren gegen einen Freiburger Aktivisten mit dem Vorwurf §114 StGB (tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte) vor dem Landgericht Aachen statt. An dieser Stelle möchten wir verspätet darüber berichten.
Nachdem in erster Instanz bereits 2019 das Amtsgericht Düren auf Freispruch entschied, zog die Staatsanwaltschaft ihre Berufung nun während der Verhandlung vor dem Landgericht zurück.
Vorgeworfen wurde dem Beschuldigten während der Proteste gegen die Räumung des Hambacher Waldes einen Polizisten getreten zu haben, als dieser ihn festnehmen wollte. Bereits vor dem Amtsgericht widersprachen sich beide Polizeizeug*innen in ihrer Darstellung was letztendlich zum Freispruch führte. Die Staatsanwaltschaft wollte aber weiter ihre absurde Argumentation, dass bereits das ‚Zulaufen‘ auf eine Polizeikette einen tätlichen Angriff darstelle, verfolgen und legte Berufung gegen das Urteil ein.
Das insgesamt aber wenig Interesse an dem Verfahren bestand wurde schnell klar: Das Gericht legte das Verfahren zuerst auf März 2020 fest. Was folgte waren kurzfristige Verschiebungen, die teilweise nur Tage vorher angekündigt wurden, bevor es schließlich im Juni 2021 zur Verhandlung kam. Dabei wurden meist einfach ‚dienstliche Gründe‘ für die Verschiebungen teils nur einige Tage vor dem Termin angegeben.
Die Berufung wurde dann von einer anderen Staatsanwältin verhandelt und diese bot direkt zu Beginn die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung einer geringen Geldsumme an. Die Verteidigung lehnte dieses Angebot ab. Nachdem der erste Polizeizeuge gehört wurde schien die Staatsanwältin keinerlei Hoffnung mehr zu sehen das Verfahren nach zu gewinnen. Nach eine Pause zog sie letztendlich die Berufung nach nur 30 Minuten Verhandlung zurück. Damit ist der Freispruch des Amtsgerichts gültig.
Das Verfahren zeigt, dass es Sinn macht sich gegen Repression zu wehren und sich nicht einschüchtern zu lassen. Der §114 StGB soll Menschen abschrecken sich politisch zu betätigen, indem hohe Strafen angedroht werden. Lasst euch davon nicht abhalten politisch aktiv zu werden! Falls ihr von Repression betroffen seid: Meldet euch bei der Roten Hilfe!