Update: Die Staatsanwaltschaft hat die Berufung zurückgezogen. Damit ist der Freispruch nun rechtskräftig.
Am 27.09. fand am Amtsgericht Freiburg eine weitere Verhandlung im Kontext der Besetzung der Kronenstraße 21 statt. Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen durch „aktives Drücken“ Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet zu haben. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Frau Jenhöffer, forderte dafür 30 Tagessätze zu je 30 Euro.
Dabei versuchte die Staatsanwältin, wie schon in vorherigen Verhandlungen, einmal mehr die Erzählung einer gewalttätig agierenden „linksextremen Szene“ aufzumachen. Beweise hatte die extra aus Karlsruhe angereiste Staatsanwältin dafür allerdings keine. Auf den Videoaufnahmen war weder ein „aktives Drücken“, noch überhaupt eine Aufforderung den Platz zu verlassen, zu sehen. In der Konsequenz beantragte die Verteidigung deshalb den Freispruch. Während sich die Gerichte sonst leider oft zu Erfüllungsgehilfen der Staatsanwaltschaft machen und angebliche Widerstandsdelikte verurteilen, folgte der Richter in diesem Fall der Verteidigung und sprach den Beschuldigten frei.
Die Anklage scheint nur aufgrund des Umstandes zustande gekommen zu sein, dass die Person an fraglichem Abend in der Kronenstraße anwesend war. Dass dieser Fall überhaupt verhandelt wurde, zeigt den absurden Verfolgungseifer der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Diese Staatsanwaltschaft ist extra mit „politischen Straftaten“ betraut und hat inzwischen auch Berufung eingelegt. Ein endgültiges Urteil in diesem Prozess bleibt also abzuwarten.
Wir sehen, dass es hilft Widerspruch gegen Strafbefehle einzulegen und sich nicht durch solche Verfahren einschüchtern zu lassen. Der Betroffene hat richtig reagiert in dem er gegen den zugestellten Strafbefehl Einspruch eingelegt und sich bei der Roten Hilfe gemeldet hat.
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Ihr seid nicht alleine, Solidarität hilft.