Am 17. Januar 2023 kam es zu zwei Hausdurchsuchungen bei linken Journalisten, sowie zu einer Durchsuchung der Räumlichkeiten des freien Radios „Radio Dreyeckland (RDL)“ in Freiburg. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Unterstützung der verbotenen Vereinigung „linksunten.indymedia“ nach § 85 StGB.

Diese Unterstützung soll in Form einer kurzen Meldung über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung im Fall „linksunten.indymedia“ erfolgt sein. Die zuständige Staatsanwaltschaft sieht in der von der Landesmedienbehörde nie beanstandeten Meldung – insbesondere in der Verlinkung eines via Suchmaschine auffindbaren Links zu einer Archivseite von “linksunten.indymedia“ – die Verteilung von Propagandamitteln einer verbotenen Vereinigung.

Während das Verfahren gegen einen Redakteur von rdl.de (Verantwortlicher im Sinne des Presserechts) inzwischen eingestellt wurde, wird gegen den Verfasser des kriminalisierten Beitrags weiterhin ermittelt. Zwar lehnte das Landgericht Karlsruhe zwischenzeitlich eine Eröffnung des Hauptverfahrens ab, das Oberlandesgericht Stuttgart ließ die Anklage jedoch zu.

Das Verfahren ist nicht nur als Angriff auf ein linksalternatives Lokalradio zu werten, sondern auch auf das Grundrecht der Pressefreiheit. Laut Wille der Staatsanwaltschaft Karlsruhe soll diese nicht mehr für linke Journalist:innen uneingeschränkt gelten. Die Staatsanwaltschaft agiert hier ungeschminkt politisch: Sie will mit den Mitteln des Strafrechts entscheiden können, wie die Berichterstattung über das Verbot einer linken Medienplattform auszusehen hat.

Das Verfahren gegen den RDL-Redakteur ist auch im Zusammenhang einer ganzen Reihe von anderen – größtenteils § 129 StGB-Verfahren – gegen die Linke im Nachgang an die Proteste gegen den G20 Gipfel im Jahr 2017 zu sehen.

Die Pressefreiheit wurde von der Linken mühevoll erkämpft und musste immer wieder verteidigt werden. So auch heute! Lassen wir den RDL-Redakteur mit der Repression nicht allein: Der kommende Prozess wird viel Geld kosten. Wir rufen deswegen dazu auf Geld zu sammeln. Spenden können auf folgendes Konto überwiesen werden:

Spendenkonto
Inhaber: Freundeskreis Radio Dreyeckland e.V.
IBAN: DE04 6809 0000 0009 320 202
Spendenzweck: Pressefreiheit

Sonderseite von Radio-Dreyeckland zum Verfahren: https://rdl.de/Hausdurchsuchungen