Am Montag, den 26. April 2021, fand am Freiburger Amtsgericht ein weiterer Prozess wegen der Besetzung der Kronenstraße 21 im Herbst 2019 statt. Die Staatsanwaltschaft forderte im Strafbefehl 90 Tagessätze zu je 30 Euro. Die Begründung entsprach derjenigen in den vorherigen Verfahren: Der besonders gefährliche Polizeieinsatz auf dem Dach.

Die Verhandlung selbst lief dann jedoch deutlich anders als die Vorhergehenden ab. Es gab weder Kontrollen am Einlass, noch waren Staatsschutzbeamte anwesend. Richterin Warth hatte außerdem auf Antrag der Verteidigung die einzige Zeug*in ausgeladen. Es war auch keine Zeug*in nötig, denn niemand im Prozess bestritt, dass die Angeklagte auf dem Dach war. Letztendlich nahm das letzte Wort der Beschuldigten dann den Großteil des Prozesses ein. Die Staatsanwaltschaft ging in ihrem Plädoyer deutlich mit ihren Forderungen herunter: Auf 70 Tagessätze zu 10 Euro und unterlies auch die in den anderen Prozessen getätigten Mutmaßungen über einen Zusammenhang der Besetzungsaktion mit Brandanschlägen auf Autos von Immobilienkonzernen. Die Verteidigung forderte 60 Tagessätze à 10 Euro. Die Richterin folgte der Staatsanwaltschaft.

Letztendlich zeigt der Prozess aber, dass auch die Staatsanwaltschaft, die extra aus Karlsruhe anreist, mittlerweile etwas die Lust verloren hat solche Prozesse politisch zu führen. Dies ist nicht zuletzt auch der kontinuierlichen Solidaritätsarbeit zu verdanken.

Zum Abschluss hier noch ein Auszug aus dem politischen Schlusswort der Angeklagten:

Statt mit hoher Repression und Kriminalisierung zu reagieren, sollten doch endlich die Augen geöffnet werden für die Themen, um die es eigentlich geht – die derzeitige, katastrophale Situation auf dem Wohnungsmarkt, den Fakt, dass Wohnraum überhaupt ein hoch spekuliertes Marktobjekt sein darf und eine Politik, die sich endlich ernsthaft mit Wohnraum auseinandersetzen sollte.

Dafür sollten Debatten über Nutzung von Wohnraum zugute aller Menschen stattfinden und Lösungen entworfen werden, die besonders die mitdenken, die kein Kapitalvermögen und Eigentum haben.“