Am 23. September stand ein Besucher der Walpurgisnacht 2019 im Grün wegen dem Vorwurf “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in besonders schwerem Fall” (§113 StGB Abs. 2) vor Gericht. Der Staatsanwalt forderte 6 Monate Freiheitsentzug auf Bewährung für ein maximal 30 Sekunden langes Drücken gegen eine Polizeikette. Dabei versuchte die Staatsanwaltschaft einen neue Gesetzesverschärfung – die im …