Spendensammlung: Pressefreiheit verteidigen! Solidarität mit dem angeklagten RDL-Redakteur!

Am 17. Januar 2023 kam es zu zwei Hausdurchsuchungen bei linken Journalisten, sowie zu einer Durchsuchung der Räumlichkeiten des freien Radios „Radio Dreyeckland (RDL)“ in Freiburg. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Unterstützung der verbotenen Vereinigung „linksunten.indymedia“ nach § 85 StGB.

Diese Unterstützung soll in Form einer kurzen Meldung über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung im Fall „linksunten.indymedia“ erfolgt sein. Die zuständige Staatsanwaltschaft sieht in der von der Landesmedienbehörde nie beanstandeten Meldung – insbesondere in der Verlinkung eines via Suchmaschine auffindbaren Links zu einer Archivseite von “linksunten.indymedia“ – die Verteilung von Propagandamitteln einer verbotenen Vereinigung.

Während das Verfahren gegen einen Redakteur von rdl.de (Verantwortlicher im Sinne des Presserechts) inzwischen eingestellt wurde, wird gegen den Verfasser des kriminalisierten Beitrags weiterhin ermittelt. Zwar lehnte das Landgericht Karlsruhe zwischenzeitlich eine Eröffnung des Hauptverfahrens ab, das Oberlandesgericht Stuttgart ließ die Anklage jedoch zu.

Das Verfahren ist nicht nur als Angriff auf ein linksalternatives Lokalradio zu werten, sondern auch auf das Grundrecht der Pressefreiheit. Laut Wille der Staatsanwaltschaft Karlsruhe soll diese nicht mehr für linke Journalist:innen uneingeschränkt gelten. Die Staatsanwaltschaft agiert hier ungeschminkt politisch: Sie will mit den Mitteln des Strafrechts entscheiden können, wie die Berichterstattung über das Verbot einer linken Medienplattform auszusehen hat.

Das Verfahren gegen den RDL-Redakteur ist auch im Zusammenhang einer ganzen Reihe von anderen – größtenteils § 129 StGB-Verfahren – gegen die Linke im Nachgang an die Proteste gegen den G20 Gipfel im Jahr 2017 zu sehen.

Die Pressefreiheit wurde von der Linken mühevoll erkämpft und musste immer wieder verteidigt werden. So auch heute! Lassen wir den RDL-Redakteur mit der Repression nicht allein: Der kommende Prozess wird viel Geld kosten. Wir rufen deswegen dazu auf Geld zu sammeln. Spenden können auf folgendes Konto überwiesen werden:

Spendenkonto
Inhaber: Freundeskreis Radio Dreyeckland e.V.
IBAN: DE04 6809 0000 0009 320 202
Spendenzweck: Pressefreiheit

Sonderseite von Radio-Dreyeckland zum Verfahren: https://rdl.de/Hausdurchsuchungen

Repression wegen antifaschistischer Proteste gegen den AfD Landeparteitag in Offenburg / Aufruf an Betroffene

Aktuell werden Strafbefehle (gelber Brief) wegen verschiedener Delikte, welche im Rahmen der antifaschistischen Proteste gegen den AFD Landesparteitag in Offenburg am 4. März 2023 vorgefallen sein sollen, erlassen. Es ist wichtig innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt eines solchen Strafbefehls einen schriftlichen Einspruch beim zuständigen Gericht gegen diesen einzulegen, ansonsten wird der Strafbefehl rechtskräftig

Betroffen sollten sich umgehend nach Erhalt eines solchen Strafbefehls via Mail bei ihrer Roten Hilfe Ortsgruppe oder Anti-Repressionsgruppe melden.

Für die Region Südbaden: “freiburg[at]rote-hilfe.de”

Gemeinsam besprechen wir dann das weitere Vorgehen.

Mehr Informationen im Flyer der Roten Hilfe: Flyer zum Thema Strafbefehle


Spendenkonto für antifaschistische Aktivist:innen:

Inhaber: Rote Hilfe OG Freiburg
IBAN: DE47 4306 0967 4007 2383 64
BIC: GENODEM1GLS
Spendenzweck: Antifa Freiburg und Suedbaden

Endlich: Thomas Meyer-Falk in Freiheit!

Nach 27 Jahren Gefängnis freuen wir uns sehr unseren Freund und Genossen Thomas Meyer-Falk endlich in Freiheit zu begrüßen!

Nachdem der Staat ihn über dutzende Jahre wegsperrte und die Staatsanwaltschaft bis zuletzt mit einer Beschwerde gegen den Entlassungsbeschluss versuchte ihm den Knast weiter aufzuzwingen, hat sich sein langer Kampf für die Freiheit endlich ausbezahlt. Am Dienstag, den 29.8.23 wurde Thomas endlich, nach mehr als seinem halben Leben hinter Gittern, entlassen.

1996 wurde Thomas im Zuge eines erfolglosen Bankraubs, mit dem er Geld für legale und illegalisierte linke Projekte beschaffen wollte, festgenommen. Es folgten Jahre der Einzelhaft und Isolation. Als dezidiert politischer Mensch distanzierte er sich nie von seiner anarchistischen Haltung sowie von seiner Aktion und machte sich damit keine Freund:innen im Justizapparat. Nach Verbüßen seiner 16 jährigen Haftstrafe endete 2013 nicht etwa die Repression gegen ihn, sondern es wurde Sicherungsverwahrung angeordnet. Ob und wann eine Entlassung möglich wäre, blieb auf unbestimmte Zeit unklar.

Über die Jahre hat Thomas beständig über die Zustände hinter den Mauern berichtet, gegen Missstände geklagt und Mitgefangene solidarisch unterstützt. Er hat bereits angekündigt seine politische Arbeit weiterzuführen, seine Erfahrung und sein Wissen weiterzugeben und wird der linken Bewegung auch in Freiheit treu bleiben.

Denn es fehlen noch immer die vielen anderen Gefangenen!

Wir freuen uns Thomas endlich persönlich und in Freiheit in unseren Reihen willkommen zu heißen!

Erneute Hausdurchsuchungen in Freiburg wegen “indymedia.linksunten”

Am Mittwoch, den 2. August 2023, stürmten Beamte des LKA, BFE und der örtlichen Polizei vier Wohnungen in Freiburg, um Beweise für einen angeblichen Weiterbetrieb der 2017 verbotenen Plattform linksunten.indymedia sicherzustellen. Sie brachen dabei Türen auf und fesselten die Beschuldigten. Gegen die fünf Betroffenen wurde bereits 2017 wegen “Bildung einer krimineller Vereinigung” ermittelt, das Verfahren jedoch eingestellt.
Bei den nun durchgeführten Durchsuchungen versucht die für linkspolitische Delikte zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft Karlsruhe, vertreten durch Staatsanwalt Graulich, zu ermitteln, wer für das Veröffentlichen des Archivs von linksunten.indymedia verantwortlich ist. Begründet wurden die erneuten Hausdurchsuchungen mit einem Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart, welcher in einem Verfahren gegen einen RDL-Journalisten ebenfalls in Bezug auf das Archiv von linksunten.indymedia gefällt wurde. Das OLG Stuttgart argumentierte darin, dass angesichts des Online-Archivs es »überwiegend wahrscheinlich« sei, dass linksunten doch noch existiere, es deswegen also auch möglich sei die verbotene Vereinigung nach § 85 Abs. 1 StGB aufrechtzuerhalten (Vorwurf an die Betroffenen der Hausdurchsuchungen) oder sie nach § 85 Abs. 2 StGB  zu unterstützen (Vorwurf an den RDL-Journalisten). Bei den Durchsuchungen wurden unzählige technische Geräte entwendet und es entstand ein hoher Sachschaden.
Diese Razzien sind ein erneuter Angriff auf linke Strukturen und linke Medienarbeit. Sie zeigen einmal mehr, wie verbissen die Karlsruher Staatsanwaltschaft gegen Linke in Baden-Württemberg vorgeht.
Solidarität mit den Betroffenen! 
Weitere Meldungen:

Prozessbericht: 100 Tagessätze für eine kurze Berührung

Antifaschist trotz streitbarer Beweislage wegen tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§114 StGB) zu Geldstrafe verurteilt.

Am 18.07.2023 fand vor dem Freiburger Amtsgericht ein Prozess gegen einen Freiburger Antifaschisten statt. Die für linkspolitische Delikte zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft Karlsruhe warf dem Angeklagten einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) vor und forderte eine Geldstrafe in Höhe von 110 Tagessätzen. Der Antifaschist soll im Rahmen der antifaschistischen Proteste gegen eine Demonstration von Corona-Leugner:innen einen Polizisten einer BFE-Einheit geschlagen haben. Trotz zweifelhafter Beweislage wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt.

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