Am 23. September stand ein Besucher der Walpurgisnacht 2019 im Grün wegen dem Vorwurf “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in besonders schwerem Fall” (§113 StGB Abs. 2) vor Gericht. Der Staatsanwalt forderte 6 Monate Freiheitsentzug auf Bewährung für ein maximal 30 Sekunden langes Drücken gegen eine Polizeikette. Dabei versuchte die Staatsanwaltschaft einen neue Gesetzesverschärfung – die im Vorfeld der G20-Proteste eingeführt wurde – zu nutzen. Letztendlich wurde der Angeklagte aber “nur” zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der “traditionelle” Tanz in den Mai in der Walpurgisnacht im Grün wurde auch 2019 wieder polizeilich geräumt. Bis zum Einschreiten der Polizei verlief das Fest friedlich. Eine Zeugin, damals Polizistin vor Ort, sprach von “einer dürftigen Auftragslage”. Als die Staatsmacht dann das Fest sprengte, filmte sie weiträumig das Geschehen. Der Betroffene soll während der 1,5-stündigen Räumungsaktion des Grüns für 30 Sekunden gegen eine Polizeikette gedrückt haben. Die Polizei scheute keine Mühen um den Betroffenen zu identifizieren und verglich mehrere Videos verschiedener politischer Aktionen in Freiburg um ihn schließlich aufgrund seines Turnbeutels ausfindig zu machen. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe nutzte diese 30 Sekunden Drücken, um den verschärften Absatz 2 des §113 anzuwenden. Dieser Widerstand “in besonders schwerem Fall” wurde im Mai 2017, kurz vor dem G20-Gipfel in Hamburg, überarbeitet und sieht eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsentzug vor. Die Richterin gab der Verteidigung recht, dass ein Straßenfest sicherlich nicht der Kontext für einen solchen besonders schweren Fall bildet, verurteilte den Betroffenen aber dennoch zu 90 Tagessätzen.

Dieser Fall zeigt wieder einmal in aller Deutlichkeit den unbedingten Willen der politischen Staatsanwaltschaft in Karlsruhe selbst kleinste Vergehen von Linken mit drakonischen Strafen ahnden zu wollen.